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Wichtige Änderungen für Neukunden-Registrierungen und Website-Einkäufe

Ab heute ist die Neukunden-Registrierung und die Bestellung als Gast auf der Distrelec-Website nicht mehr möglich.
Sie können das Sortiment von Distrelec Österreich weiterhin auf der Website von RS Österreich finden.
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Allgemeine Verkaufsbedingungen

(Fassung vom September 2024)

1. Definitionen

Distrelec: Distrelec Gesellschaft mbH, Jagdgasse 25, 1100 Wien, Österreich;

Distrelec-Datenschutzerklärung: bezeichnet die Distrelec-Datenschutzerklärung, die unter https://www.distrelec.de/cms/datenschutz verfügbar ist;

Distrelec-Retourenabteilung: bedeutet, wie im Retourenbereich der Distrelec-Website angegeben;

Distrelec-Website: bezeichnet die Distrelec-Website unter www.distrelec.at.

2. Allgemein

2.1 Für alle Bestellungen von Produkten auf der Distrelec-Website, die von Distrelec angenommen werden, gelten diese Verkaufsbedingungen. Für die Lieferung von Produkten durch Distrelec gelten keine anderen Bedingungen, es sei denn, ein autorisierter Vertreter von Distrelec hat diesen schriftlich zugestimmt oder es ist in diesen Bedingungen ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

2.2 Alle Produktbeschreibungen, die auf der Distrelec-Website enthalten sind oder einem Käufer solcher Produkte (dem "Kunden") anderweitig mitgeteilt werden, sind unverbindlich und werden nicht Bestandteil des Vertrages zwischen Distrelec und dem Kunden. Distrelec haftet gegenüber dem Kunden nicht für etwaige Fehler oder Auslassungen auf der Distrelec-Website, im Distrelec-Katalog oder in sonstigen Produktanzeigen. Die Bewerbung von Produkten auf der Website von Distrelec stellt kein bindendes Angebot dar, sondern ist lediglich eine Aufforderung von Distrelec an den Kunden, ein Angebot zum Kauf von Produkten abzugeben. Die Annahme der Bestellung des Kunden durch Distrelec erfolgt durch die schriftliche Bestätigung des Preises und des Liefertermins durch Distrelec an den Kunden, wodurch ein Vertrag zwischen Distrelec und dem Kunden zustande kommt.

2.3 Produkte, die von Distrelec nicht auf Lager gehalten werden, von denen einige 10-stellige Lagernummern haben können, die mit '2508...' oder '2509...' beginnen ("Extended Range"-Produkte). Alle Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich ausdrücklich auf Produkte des erweiterten Sortiments beziehen, haben Vorrang vor etwaigen widersprüchlichen Bestimmungen an anderer Stelle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.4 Diese Bedingungen gelten nicht für Exportgeschäfte, ServicePlus-Produkte und auch nicht für Product Plus-Produkte, für die gesonderte Bedingungen gelten.

2.5 Für Privatpersonen, die als Verbraucher handeln, gelten gesonderte Bedingungen, die auf der Website von Distrelec zu finden sind.

2.6 Der Kunde hat insbesondere die Klausel 12 zu beachten, in der bestimmte Haftungsbeschränkungen von Distrelec festgelegt sind.

3. Preise

3.1 Die Preise der Produkte entsprechen den Angaben auf der Distrelec-Website. Distrelec behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Preise und Produkte im gedruckten Katalog ebenfalls geändert werden können. Aktuelle Informationen sind auf der Distrelec-Website zu finden. Im Falle einer Abweichung zwischen den auf der Distrelec-Website und den im gedruckten Katalog angegebenen Preisen sind die auf der Distrelec-Website angegebenen Preise massgebend.

3.2 Der Preis für ein bestelltes Produkt ist der auf der Distrelec-Website angegebene Preis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung durch Distrelec, mit Ausnahme von Produkten, die für eine Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt bestellt werden ("Future Orders"). Der Preis für Future Orders kann von Distrelec nach dem Datum der Bestellungsannahme durch schriftliche Mitteilung an den Kunden geändert werden.

3.3 Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und anderer anwendbarer lokaler Verkaufssteuern, die Distrelec zu dem am Tag der Auftragsannahme gültigen Satz hinzurechnet.

3.4 Die Preise für Extended Range Produkte sind auf der Distrelec Website angegeben, es sei denn, sie wurden schriftlich mit einem autorisierten Vertreter von Distrelec vereinbart. Preisnachlässe, die Distrelec auf vorrätige Standardprodukte oder andere Distrelec-Angebote gewährt, gelten nicht für die Extended Range Produkte. Die Extended Range Produkte werden separat in Rechnung gestellt.

4. Bestellungen

4.1 Distrelec behält sich das Recht vor, mit jeder Firma oder Person keine Geschäfte zu machen. Distrelec kann jede Bestellung ablehnen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Zahlung eingegangen ist oder nicht und kann durch eine Mitteilung der Nichtannahme an den Kunden per Telefon, E-Mail oder Fax innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang der Bestellung erfolgen. Darüber hinaus kann Distrelec angenommene Bestellungen stornieren, indem sie den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang der Bestellung telefonisch, per E-Mail oder per Fax über die Stornierung informiert. Wenn Distrelec eine Bestellung ablehnt oder storniert, für die bereits eine Zahlung geleistet wurde, wird Distrelec dem Kunden den Betrag so schnell wie möglich zurückerstatten.

4.2 Distrelec führt die Bestellungen nach den Wünschen des Kunden aus, kann aber auf Wunsch des Kunden oder wenn das Produkt durch die neueste Version ersetzt wurde, Ersatzprodukte liefern. Falls Bestellungen nicht vollständig aus dem Lagerbestand erfüllt werden können, wird der nicht erfüllte Restbetrag entweder geliefert (nach Wahl des Kunden), sobald Distrelec wieder über den Lagerbestand verfügt, oder storniert und dem Kunden zurückerstattet.

4.3 Distrelec führt die Bestellungen nach den Wünschen des Kunden aus, kann aber auf Wunsch des Kunden oder wenn das Produkt durch die neueste Version ersetzt wurde, Ersatzprodukte liefern. Falls Bestellungen nicht vollständig aus dem Lagerbestand erfüllt werden können, wird der nicht erfüllte Restbetrag entweder geliefert (nach Wahl des Kunden), sobald Distrelec wieder über den Lagerbestand verfügt, oder storniert und dem Kunden zurückerstattet.

5. Lieferung

5.1 Vorbehaltlich der Stornierung, des Ersatzes oder der Nichterfüllung der Kundenbestellungen gemäß Ziffer 4 (Bestellung) liefert Distrelec die in der Kundenbestellung genannten Produkte. Distrelec kann Drittlieferanten mit der Lieferung der Produkte an den Kunden beauftragen.

5.2 Es gelten die Liefermöglichkeiten und Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Distrelec-Website angegeben sind oder die dem Kunden bei der Bestellung mitgeteilt werden. Die Liefermöglichkeiten und Preise im gedruckten Katalog können sich ändern. Aktuelle Informationen sind auf der Distrelec-Website zu finden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den auf der Distrelec Website und im gedruckten Katalog aufgeführten Liefermöglichkeiten und Preisen sind die auf der Distrelec Website aufgeführten Liefermöglichkeiten und Preise massgebend.

5.3 Die Lieferpreise gelten pro Bestellung, unabhängig von der Anzahl der bestellten Produkte. Die Lieferung erfolgt an die übliche Geschäftsadresse des Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.4 Distrelec wird versuchen, die Produkte gemäss den auf der Distrelec-Website oder von Distrelec-Mitarbeitern angegebenen Lieferfristen und -terminen zu liefern ("voraussichtliche Lieferfrist"). Die voraussichtliche Lieferzeit ist ein Richtwert und Distrelec haftet nicht für die Folgen einer Lieferverzögerung. Die Lieferung von Produkten, die im Katalog oder auf der Distrelec-Website als Spezialprodukte gekennzeichnet sind, kann länger dauern (aufgrund der Beschaffenheit der Produkte).

5.5 Sollte eine Lieferung nicht zum voraussichtlichen Liefertermin erfolgen, wird Distrelec sich bemühen, festzustellen, ob das Produkt geliefert wurde und den Kunden über den Status der Lieferung oder den neuen voraussichtlichen Liefertermin informieren, sofern der Kunde Distrelec über eine solche Verzögerung informiert. Distrelec kann dem Kunden nach eigenem Ermessen auch die gesamten Kosten der Lieferung erstatten. Wenn eine Änderung der Lieferzeit nicht akzeptabel ist, kann Distrelec nach eigenem Ermessen auch eine alternative Liefermöglichkeit anbieten. Dies sind die einzigen Rechtsmittel des Kunden bei verspäteter Lieferung.

5.5 Distrelec ist bestrebt, die Extended Range Produkte gemäss den auf der Distrelec Website publizierten Lieferzeiten zu liefern. Alle diese Lieferzeiten sind unverbindlich. Weitere Liefermöglichkeiten für Extended Range Produkte sind nicht möglich. Distrelec wird den Kunden nach der Bestellung benachrichtigen, wenn Distrelec nicht in der Lage ist, eine Bestellung für Produkte der erweiterten Produktpalette innerhalb der veröffentlichten Lieferzeiten zu erfüllen und kann alternative Optionen anbieten.

6. Ermittlungen, Lieferverzögerungen und Nichtlieferung

6.1 Der Kunde wird die Produkte so schnell wie möglich nach der Lieferung oder Abholung überprüfen. Der Kunde muss Distrelec innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Lieferung, der Abholung oder, im Falle von Ziffer 6.1(iv) unten, der angegebenen Lieferzeit oder einer aktualisierten voraussichtlichen Lieferzeit detailliert informieren:

  1. Der Kunde wird die Produkte so schnell wie möglich nach der Lieferung oder Abholung überprüfen. Der Kunde muss Distrelec innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Lieferung, der Abholung oder, im Falle von Ziffer 6.1(iv) unten, der angegebenen Lieferzeit oder einer aktualisierten voraussichtlichen Lieferzeit detailliert informieren:
  2. Ein Mangel an gelieferten Produkten. In diesem Fall wird Distrelec nach eigenem Ermessen die nicht gelieferten Produkte liefern oder den Preis der nicht gelieferten Produkte zurückerstatten;
  3. Jede Lieferung von Produkten, die nicht mit der Bestellung übereinstimmt. In diesem Fall wird Distrelec nach eigenem Ermessen die Produkte ersetzen oder den Kaufpreis zurückerstatten; oder
  4. Bei Nichtlieferung der Produkte (in diesem Fall gilt eine Frist von 10 Tagen ab der voraussichtlichen Lieferfrist). In diesem Fall wird Distrelec die nicht gelieferten Produkte liefern oder den Preis der nicht gelieferten Produkte zurückerstatten.

6.2 Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung, so geht Distrelec davon aus, dass die Produkte in jeder Hinsicht der Bestellung entsprechen und frei von offensichtlichen Mängeln sind und dass der Kunde die Produkte dementsprechend angenommen hat. Die Aufzeichnungen von Distrelec über die versendeten Produkte (einschließlich der Menge) gelten als schlüssiger Beweis für die vom Kunden erhaltenen Produkte, sofern der Kunde nicht das Gegenteil beweist.

6.3 Die oben genannten Rechtsmittel sind die einzigen Rechtsmittel des Kunden bei Nichtlieferung oder unvollständiger Lieferung von Produkten oder bei offensichtlichen Mängeln der Produkte oder bei Lieferung von Produkten, die nicht der Bestellung entsprechen.

7. Zahlung

7.1 Gewährt Distrelec dem Kunden keine Akontozahlung, gilt die Zahlung bei Bestellung als vereinbarte Zahlungsart.

7.2 Vorbehaltlich zufriedenstellender Referenzen kann Distrelec nach eigenem Ermessen auch die Zahlung auf Rechnung anbieten. In diesem Fall wird Distrelec dem Kunden eine Rechnung ausstellen. Eine solche Rechnung wird per E-Mail im PDF-Format versandt, sofern nicht anders zwischen Distrelec und dem Kunden vereinbart. Der Kunde bezahlt den Preis des Produktes innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Alle Zahlungen sind ohne Aufrechnung, Abzug oder Gegenforderung zu leisten.

7.3 Wird ein Betrag nicht bis zum Fälligkeitstermin gezahlt, so bleiben andere Rechte oder Rechtsmittel unberührt:

  1. Alle vom Kunden zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Beträge werden sofort fällig und zahlbar, auch wenn diese Beträge sonst erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig würden;
  2. Distrelec kann zur Abgeltung der entstandenen Verwaltungs- und sonstigen vergeblichen Aufwendungen eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 40,00 € für offene Beträge bis 999,99 €, 70,00 € für offene Beträge zwischen 1.000 € und 9.999,99 € und 100 € für offene Beträge von 10.000 € oder mehr erheben;
  3. Distrelec kann auf den unbezahlten Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung (sowohl vor als auch nach einem Urteil) Zinsen in Höhe von 9,2 % pro Jahr über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zum 31. Dezember für den Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 30. Juni des Folgejahres und bis zum 30. Juni für den Zeitraum vom 1. Juli bis einschließlich 31. Dezember berechnen (jedoch in Höhe von 5 % pro Jahr für den Zeitraum vom 1. Juli bis einschließlich 31. Dezember für jeden Zeitraum, in dem der Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank unter 0 % liegt), wobei die Zinsen monatlich aufgezinst werden; und
  4. Distrelec kann die Annahme von Aufträgen einstellen und/oder Lieferungen aussetzen, bis die Zahlungen vollständig eingegangen sind.

8. Risiko und Eigentum

8.1 Bei Produkten, die an den Kunden geliefert werden sollen, geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Produkte mit der Lieferung auf den Kunden über, es sei denn, der Kunde nimmt die Produkte zu Unrecht nicht an; in diesem Fall geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem Distrelec versucht hat, die Produkte zu liefern. Bei Produkten, die vom Kunden zur Abholung in einer Distrelec-Verkaufsstelle bestellt wurden, geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Produkte zum Zeitpunkt der Abholung auf den Kunden über.

8.2 Distrelec behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen von Distrelec vor. Kommt der Kunde mit einer Zahlung an Distrelec in Verzug, so ist Distrelec berechtigt, die sofortige Rückgabe aller Produkte zu verlangen, an denen das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist. Der Kunde ermächtigt Distrelec und ihre Beauftragten in diesem Fall, diese Produkte abzuholen und zu diesem Zweck alle Räumlichkeiten des Kunden zu betreten.

8.3 Die Beanstandung oder Rücknahme der Produkte durch Distrelec entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, den vollen Preis zu zahlen und die Produkte abzunehmen, noch beeinträchtigt sie das Recht von Distrelec, den gesamten Preis einzuklagen.

9. Produktinformation und Verfügbarkeit

9.1 Distrelec behält sich das Recht vor, im Rahmen der kontinuierlichen Produktverbesserung und zur Verbesserung der Produktverfügbarkeit ein Produkt einzustellen oder Designänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Solche Änderungen können während der Laufzeit eines Distrelec-Katalogs auftreten. Die aktuellsten Informationen über die Verfügbarkeit und das Design der Produkte finden Sie auf der Distrelec Website.

9.2 Sofern nicht anders schriftlich bestätigt, ist nichts auf der Distrelec-Website oder in einem Distrelec-Katalog als verbindlicher Hinweis auf die Herkunft, Herstellung oder Produktion der Produkte oder eines Teils davon zu verstehen.

10. Gewährleistung und Rechtsbehelfe

10.1 Distrelec garantiert, dass kein von Distrelec erworbenes Produkt fehlerhaft ist.

10.2 Ist ein solches Produkt materiell mangelhaft, wird Distrelec es nach eigenem Ermessen entweder ersetzen, reparieren oder den Kaufpreis zurückerstatten. Dies gilt vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 5 (Lieferung), die sich auf Mängel beziehen, die zum Zeitpunkt der Lieferung offensichtlich sind.

10.3 Diese Garantie gilt nicht für Defekte, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Nichtbeachtung der Produktanweisungen oder durch Reparaturen oder Änderungen ohne Zustimmung von Distrelec verursacht wurden.

10.4 Die in dieser Klausel 10 dargelegten Rechtsmittel sind die einzigen Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf die Gewährleistung und die Lieferung oder Nichtlieferung von Produkten.

10.5 Die Verfügbarkeit der in dieser Klausel 10 dargelegten Rechtsbehelfe hängt davon ab:

  1. eine schriftliche Reklamation bei Distrelec vor der Rückgabe eines defekten Produkts und innerhalb von 12 Monaten nach dem ursprünglichen Versanddatum oder innerhalb einer anderen, von Distrelec für bestimmte Produkte schriftlich festgelegten Frist (wobei diese Frist für bestimmte RND- oder RS Pro-Produkte von 12 bis 36 Monaten variieren kann, wie auf der Distrelec-Website angegeben); und
  2. der Kunde die betreffenden Produkte gemäß den Anweisungen von Distrelec ordnungsgemäß verpackt zurücksendet, entsorgt oder zur Abholung bereithält. Insbesondere muss der Kunde bei jeder Rücksendung die Rücksendenummer von Distrelec und die ursprüngliche Rechnungsnummer auf allen Papieren angeben, die sich auf die Produkte und die Art des angeblichen Mangels beziehen.

10.6 Sendet der Kunde mangelhafte Produkte abweichend von diesen Bedingungen zurück, kann Distrelec diese Produkte zurückweisen und auf Kosten des Kunden an diesen zurücksenden.

10.7 Alle von Distrelec ersetzten Produkte gehen in das Eigentum von Distrelec über. Das Eigentum an den Ersatzprodukten geht gemäss den Bestimmungen von Ziffer 8 (Gefahr und Eigentum) auf den Kunden über und die Gewährleistungsfrist für das Ersatzprodukt entspricht der Gewährleistungsfrist für das noch nicht abgelaufene, mangelhafte Produkt.

10.8 Der Kunde hat nur die in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Rechtsmittel in Bezug auf unwahre Angaben, auf die er sich bei der Bestellung von Produkten verlassen hat (es sei denn, diese unwahren Angaben wurden in betrügerischer Absicht gemacht).

10.9 Sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehen, werden alle stillschweigenden Garantien und Bedingungen (ob gesetzlich oder anderweitig) in Bezug auf die Lieferung oder Nichtlieferung von Produkten im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigenden Bedingungen der zufriedenstellenden Qualität und der Eignung für einen bestimmten Zweck).

10.10 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die bestellten Produkte für die Zwecke, für die er sie zu verwenden beabsichtigt, geeignet sind.

11. Ausfuhrkontrolle und Verwendungsbeschränkungen

11.1 Bestimmte von Distrelec verkaufte Produkte unterliegen den Exportkontrollbestimmungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Europäischen Union und anderer Länder ("Exportgesetze"). Der Kunde muss diese Exportgesetze einhalten und alle Lizenzen oder Genehmigungen einholen, die für die Übertragung, den Export, die Wiederausfuhr oder den Import der Produkte erforderlich sind.

11.2 Der Kunde darf weder direkt noch indirekt Produkte an ein Land oder eine Einrichtung verkaufen, den Verkauf gestatten, entsorgen, exportieren, reexportieren oder anderweitig zur Verfügung stellen, das/die Sanktionen oder einem Embargo des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Europäischen Union oder eines anderen Landes unterliegt.

11.3 Der Kunde erkennt an, dass die von Distrelec erworbenen Produkte weder direkt noch indirekt für den Entwurf, die Entwicklung, die Herstellung oder den Einsatz von chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen, Trägern und Systemen oder für die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen verwendet, verkauft oder eingebaut werden.

11.4 Die von Distrelec verkauften Produkte werden nicht empfohlen und sind nicht zugelassen für den Einsatz in lebenserhaltenden Systemen, chirurgischen Implantaten, Nuklear- oder Flugzeuganwendungen oder für Anwendungen, bei denen der Ausfall einer einzelnen Komponente erhebliche Schäden an Personen oder Sachen verursachen könnte.

11.5 Klassifizierungen von Produkten für Exportzwecke, einschließlich der ECCN und der Codes des Harmonisierten Zolltarifs, sind nur für den internen Gebrauch von Distrelec bestimmt. Diese Informationen werden von Distrelec nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der ihr zum Zeitpunkt der Zusammenstellung zur Verfügung stehenden Informationen bereitgestellt. Distrelec übernimmt keine Gewähr für die Aktualität oder Richtigkeit dieser Informationen und haftet gegenüber dem Kunden nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er sich auf diese Informationen verlässt. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden und ohne Rückgriff auf Distrelec. Der Kunde ist für die Einhaltung aller geltenden Exportgesetze verantwortlich, einschließlich der Bestimmung der korrekten Klassifizierung einer Ware zum Zeitpunkt der Ausfuhr.

12. Haftung

12.1 Vorbehaltlich der Klausel 12.3 haftet Distrelec nicht (weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag, Pflichtverletzung oder anderweitig) für Folgendes: (a) indirekte Verluste oder Folgeschäden; (b) Einnahmeverluste; (c) Gewinnverluste; (d) Produktivitätsverluste; (e) Produktionsverluste; (f) geschäftliche Verluste oder erwartete zukünftige Geschäfte; (g) wirtschaftliche Verluste; oder (h) Schädigung des Rufes oder des Firmenwertes.

12.2 Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesen Bedingungen ist die Haftung von Distrelec gegenüber dem Kunden, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen oder einer Bestellung ergibt, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, auf insgesamt 10.000 € oder den Gesamtwert der Bestellung beschränkt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

12.3 Nichts in diesen Bedingungen (einschließlich und ohne Einschränkung dieser Klausel 12) schließt die Haftung von Distrelec für Todesfälle oder Personenschäden aus oder schränkt sie ein, die durch Fahrlässigkeit von Distrelec oder seinen Mitarbeitern, Vertretern oder Subunternehmern verursacht wurden. Das Gleiche gilt für Betrug, Vorsatz, offensichtliche grobe Fahrlässigkeit oder andere Haftungen, die nicht durch das Gesetz eingeschränkt oder ausgeschlossen werden können.

13. Stornierungen und Rücksendungen

13.1 Distrelec kann dem Kunden schriftlich und nach eigenem Ermessen gestatten, eine Bestellung für mangelfreie Produkte zu stornieren, wenn der Kunde Distrelec die entstandenen Kosten erstattet und die in Ziffer 13 vorgesehene Bearbeitungsgebühr übernimmt.

13.2 Wird nur ein Teil einer Bestellung storniert, kann Distrelec dem Kunden die Differenz des Verkaufspreises pro Einheit in Rechnung stellen, die auf die bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich gelieferte Menge im Vergleich zur bestellten Menge entfällt.

13.3 Für alle Produkte, die nicht aufgrund von Mängeln zurückgegeben werden, die unter die Garantie in Abschnitt 10 fallen, kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

13.4 Kunden können Produkte nur unter den folgenden Bedingungen an Distrelec zurücksenden und eine Gutschrift, Rückerstattung oder einen Ersatz erhalten:

  1. Der Kunde setzt sich mit Distrelec in Verbindung, um eine Rückgabeberechtigungsnummer zu erhalten (die auf allen relevanten Unterlagen angegeben sein muss);
  2. Die Rückgabe muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Lieferung (wie auf den Lieferpapieren angegeben) oder der Abholung des Produkts/der Produkte erfolgen;
  3. Die Produkte müssen in ihrem Originalzustand und in einer geeigneten Transportverpackung an Distrelec zurückgeschickt werden, und zwar in einem Zustand, der einen sofortigen Wiederverkauf ermöglicht;
  4. Der Kunde muss alle spezifischen Anweisungen befolgen, die auf der Distrelec-Website oder in der Bestätigungs-E-Mail zu jedem Produkt in Bezug auf dessen Rückgabe an Distrelec erscheinen;
  5. Die Produkte müssen angemessen verpackt und deutlich beschriftet an die Distrelec-Retourenabteilung zurückgeschickt werden; und
  6. Der Kunde muss die Rückgabeberechtigungsnummer auf dem zurückzusendenden Paket angeben.

13.5 Sendet der Kunde Produkte an Distrelec zurück, die nicht den Bestimmungen von Ziffer 13.4 (i) - (vi) entsprechen (z.B. nach Ablauf der Rückgabefrist oder in einem untauglichen Zustand), kann Distrelec die Annahme der Rücksendung verweigern und die Produkte auf ihre Kosten an den Kunden zurücksenden oder eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der tatsächlichen Kosten der Wiederaufbereitung berechnen.

13.6 Diese kostenlose Rückgabeoption gilt nicht für Software, kalibrierte Produkte, Produktionsverpackungen, Produkte, die nicht im Katalog enthalten sind, Extended Range Produkte, speziell angefertigte Produkte und alle Produkte, die als nicht stornierbar (NC) oder nicht rückgabefähig (NR) gekennzeichnet sind. Darüber hinaus akzeptiert Distrelec keine Rücksendungen von elektrostatisch entladungsgefährdeten Geräten, bei denen die Unversehrtheit der originalen Distrelec ESD-Abschirmverpackung beeinträchtigt wurde, z.B. wenn der Beutel geöffnet und wieder verschlossen wurde, oder wenn mehrere Beutel zusammengeheftet wurden.

13.7 Distrelec übernimmt keine Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung von Produkten auf dem Weg vom Kunden zu Distrelec, es sei denn, Distrelec hat den Abholservice übernommen.

14. Höhere Gewalt

Ein Ereignis höherer Gewalt ist jedes Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Distrelec liegt (insbesondere Streiks, Pandemien, Epidemien, Krisen oder Krankheitsausbrüche, behördliche Maßnahmen, Verkehrsstaus, Ausfall einer externen Leitung oder die Unfähigkeit von Distrelec, für die Vertragserfüllung notwendige Materialien oder Waren zu beschaffen, außer zu erhöhten Preisen). Wird Distrelec durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen gehindert oder eingeschränkt, so ist Distrelec für die Dauer des Ereignisses von allen Verpflichtungen entbunden und haftet nicht für eine Verzögerung und/oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen während dieses Zeitraums. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 14 Tage an, kann Distrelec die betroffene Bestellung ohne Haftung gegenüber dem Kunden stornieren.

15. Rechte an geistigem Eigentum

15.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Distrelec und ihre Lizenzgeber Eigentümer der geistigen Eigentumsrechte an der Distrelec-Website, den Distrelec-Katalogen, dem Kataloginhalt und den Inventarnummern sind und dass deren Vervielfältigung, ganz oder teilweise, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Distrelec verboten ist.

15.2 Distrelec übernimmt gegenüber dem Kunden keine Gewähr dafür, dass die gelieferten Produkte nicht die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.

16. Anti-Bestechung

16.1 Der Kunde verpflichtet sich (und stellt sicher, dass mit ihm verbundene Personen oder andere Personen, die Waren im Zusammenhang mit diesen Bedingungen kaufen), alle geltenden Gesetze, Satzungen und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption (die "einschlägigen Anforderungen") einzuhalten: insbesondere:

  1. er darf keinen Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer von Distrelec (direkt oder indirekt) dazu verleiten, dem Kunden als Gegenleistung für ein Geschenk, Geld oder einen anderen Anreiz ein Zugeständnis zu machen, einen Vorteil zu gewähren oder eine Handlung zu unterlassen;
  2. er darf keine Handlungen vornehmen oder unterlassen, die dazu führen, dass Distrelec eine der Relevanten Anforderungen verletzt; und
  3. hat er Distrelec unverzüglich über jedes Verlangen oder jede Forderung nach unzulässigen finanziellen oder sonstigen Vorteilen jeglicher Art zu informieren, die der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bedingungen erhält.

16.2 Finanzielle Beschränkungen für Geschenke und Bewirtung sind in der Anti-Bribery Policy der RS Group enthalten. Weitere Einzelheiten sind auf Anfrage erhältlich.

16.3 Jeder Verstoß gegen diese Klausel 16 ist ein wesentlicher Verstoß gegen diese Bedingungen und kann nicht behoben werden.

17. Datenschutz und Kundeninformation

17.1 Weitere Informationen darüber, wie Distrelec persönliche Daten verarbeitet, finden Sie in der Distrelec-Datenschutzerklärung.

18. Andere

Verzicht

18.1 Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein Recht oder einen Rechtsbehelf gemäß diesen Bedingungen oder gemäß dem Gesetz durchzusetzen oder auszuüben, darf nicht als Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf ausgelegt werden und schließt die Durchsetzung oder Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus. Ein Verzicht auf einen Verstoß gegen diese Bedingungen gilt nicht als Verzicht auf einen späteren Verstoß.

Änderungen

18.2 Keine Änderung dieser Bedingungen ist gültig, es sei denn, sie erfolgt in schriftlicher Form (dies schließt E-Mail nicht ein) und ist von jeder Partei oder in ihrem Namen unterzeichnet.

Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

18.3 Der Vertrag zwischen Distrelec und dem Kunden auf der Grundlage dieser Bedingungen unterliegt dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für 1010 Wien, Österreich, örtlich und sachlich zuständige Gericht. Distrelec ist jedoch berechtigt, die Vereinbarung vor jedem zuständigen Gericht geltend zu machen.

18.4 Sollte ein Teil dieser Bedingungen von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde für nicht durchsetzbar befunden werden, so ist es die ausdrückliche Absicht der Parteien, den betreffenden Text so auszulegen, dass eine solche Feststellung vermieden wird, und im Falle einer solchen Feststellung ist der Rest der betreffenden Bestimmung so auszulegen, dass sie ihre volle Wirkung entfaltet.

Ausschluss von Rechten Dritter

18.5 Weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Bestimmung dieser Bedingungen kann nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) von einer Person durchgesetzt werden, die nicht Partei dieser Bedingungen ist.

Sollten sich diese Bedingungen ändern, werden die überarbeiteten Bedingungen mit einem neuen Datum des Inkrafttretens versehen und auf der Distrelec-Website veröffentlicht. Bitte schauen Sie regelmässig nach, um sich über Aktualisierungen zu informieren. Das Datum des Inkrafttretens dieser Bedingungen ist September 2024.